Unser Upgrade
WIr kennen Ihr Unternehmen
und kümmern uns um mehr als nur um Ihre Steuern!
Wir sehen unsere wichtigste Aufgabe darin, Sie bei der Erreichung Ihrer unternehmerischen Ziele zu unterstützen!
Digitale Welt im Handel
Wir sind bereit, wenn Sie es sind!
Der Online-Handel und E-Services nehmen rasant zu und sind auf dem Weg, die analoge Buchhaltungswelt zu ersetzen. Die Anzahl der zu buchenden Belege kann im Online Handel schnell bei mehreren tausend Rechnungen pro Monat liegen. Im Mittelpunkt steht dabei das Zusammenspiel von Schnittstellen und Automatisierung.
Sie buchen selbst?
Wir schliessen den Kreis!
Wir bieten Mandanten, die ihre Buchhaltung selbst erledigen, einen vierteljährlichen Check der Finanzbuchhaltung, um die Buchhaltung aussagekräftiger zu machen und offene Fragen zu klären.
Beratung zur Digitalisierung der Verwaltungsabläufe
Effizientes Arbeiten unter Beachtung der GoBD-Erfordernisse
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verwaltungsbläufe zu digitalisieren und unterstützen Sie beim Aufbau eines strukturierten Belegwesens, das die aktuellen Anforderungen der Finanzverwaltung („GOBD“) erfüllt.
Was ist eine Verfahrensdokumentation und wer benötigt diese?
Die Verfahrensndokumentation stellt eine Art Handbuch dafür dar, wie Ihre analoge und digitale Finanzbuchhaltung organisiert ist.
So individuell wie das Leben selbst
Die Benennung eines Testamentsvollstreckers kann ein wichtiger Bestandteil der Nachfolgeplanung sein.
Durch unsere meist langjährige persönliche Beratung unserer Mandanten, sind wir der ideale Partner für eine Testamentsvollstreckung.
Von der Gründung bis zur Nachfolge ...
Für jede Phase im Lebenszyklus eines Unternehmens gibt es vielfältige Förderprogramme
Das Ziel heisst Erfolg!
Die Gründung eines Unternehmens ist ein komplexer Vorgang.
Wir beurteilen die Erfolgsaussichten und unterstützen dabei, dass bürokratische Hürden und betriebswirtschaftliche Herausforderungen nicht zur Stolperfalle werden.
Gewerbe verpflichtet
Die MaBV-Prüfung erstreckt sich auf bestimmte Gewerbetreibende im Sinne des § 34c GewO (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe GewO - Bauherren (Bauträger), Baubetreuer).
Diese Gewerbetreibenden sind nach § 16 Abs. 1 MaBV verpflichtet, sich auf die Einhaltung der aus der MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr prüfen zu lassen, auch wenn nur ein einziger Auftrag ausgeführt wurde.